Durchmesser
Erhältlich in Ø 48 mm, Ø 60 mm und Ø 76 mm
Klemmklotzbreite
90 mm
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
| Verpackungseinheit | Preis pro |
|---|---|
| Fertig konfigurieren zum Anzeigen. | Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen. |
Verkehrszeichen VZ 274-130 legt verbindlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h fest und ist ein unverzichtbares Vorschriftzeichen auf deutschen Straßen. Es wird eingesetzt, wenn die Straßenverkehrsbehörde ein Tempolimit von 130 km/h anordnet, etwa auf leistungsfähigen Bundesstraßen, Kraftfahrstraßen oder bestimmten Autobahnabschnitten. Die Gründe für diese Geschwindigkeitsbegrenzung sind vielfältig: Sie reichen von der Unfallprävention über den Lärmschutz bis hin zur Optimierung des Verkehrsflusses. Das Zeichen gilt für alle Kraftfahrzeuge ab Schildstandort bis zur Aufhebung oder Änderung durch ein anderes Verkehrszeichen. Häufig wird das Verkehrszeichen VZ 274-130 auch an temporären Gefahrenstellen, bei Baustellen oder in der Nähe sensibler Bereiche wie Wohngebieten oder Erholungszonen aufgestellt. Zusatzzeichen wie „bei Nässe“ oder für bestimmte Fahrzeugklassen kommen nur bei besonderem Regelungsbedarf zum Einsatz.
VZ 274-130
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO‑konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Bundes-, Kraftfahr- und Autobahnabschnitte mit Tempolimit
Ja – beispielsweise mit dem Zusatz „bei Nässe“ (1053‑35) oder zur Fahrstreifenzuordnung, wenn bestimmte Bedingungen wie Fahrbahnfeuchtigkeit oder getrennte Fahrstreifen vorliegen