Anwendung
Befestigung von Verkehrszeichen in Rundform
Einsatzbereich
Straßenbau, Kommunen, Straßenmeistereien
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Das Schild markiert den Anfang einer Tempo-20-Zone – gebraucht wird es an jeder Zufahrt, über die in die Zone hineingefahren wird. In der StVO heißt das Zeichen 274.1; „274.12“ ist die Bestellbezeichnung für die Ausführung mit der 20.
Infrage kommen dafür belebte Innenstadtlagen. Die StVO nennt sie verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche: zentrale städtische Bereiche mit viel Fußverkehr, in denen sich die Leute aufhalten und nicht nur durchfahren (§ 45 Abs. 1d StVO). Dazu muss der Durchgangsverkehr gering sein – in Gewerbe- und Industriegebieten kommt eine solche Zone deshalb praktisch nicht in Frage. Der Vorteil für Sie: Eine besondere Gefahrenlage müssen Sie dafür nicht nachweisen – so wie bei Tempo-30-Zonen auch.
Gezählt wird nach Zufahrten, nicht nach Straßen im Inneren der Zone. Das Schild gehört an die Stelle, ab der Tempo 20 gilt. Es muss aber schon vor der Einfahrt gut zu sehen sein – und wenn das am üblichen Standort nicht klappt, gibt es zwei Wege:
Beides ist kein Wunschkonzert, sondern hängt an der Sicht vor Ort. Und wenn an derselben Stelle die Gegenrichtung die Zone verlässt, ist die doppelseitige Ausführung die kompaktere Lösung: ein Pfosten, vorne der Anfang, hinten das Ende.
Lieferbar ist dieses Zonenschild in 600 × 600 mm und 840 × 840 mm. Welche Größe anzuordnen ist, legt Ihre verkehrsrechtliche Anordnung fest – die Verwaltungsvorschrift stellt die Größenwahl ausdrücklich unter eine sorgfältige Abwägung und lässt die Größe von Zonenzeichen dem darauf enthaltenen Hauptzeichen folgen.
In der Praxis ist 600 × 600 mm das gängige Maß für innerörtliche Zonenzugänge. Die 840er Platte ist die nächstgrößere Stufe; innerorts ist sie die Ausnahme, weil die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort nur unter engen Voraussetzungen und höchstens auf 70 km/h angehoben wird.
Beide Größen gibt es in RA2 und RA3. Damit ist die Rückstrahlpflicht für dieses Zeichen erfüllt – ein Stromanschluss am Mast entfällt.
VZ 274.12
Beginn einer Tempo 20-Zone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 x 600 mm, 840 x 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche, zentrale städtische Lagen mit hohem Fußgängeraufkommen