Verkehrszeichen 274-10 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 - Laminat: Anti-Graffiti

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Durchmesser
420 mm
600 mm
750 mm
Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Laminaten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 274-10 signalisiert eine verbindliche zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Es ist ein Vorschriftzeichen gemäß § 41 StVO und wird in Bereichen eingesetzt, in denen besonders niedrige Geschwindigkeiten aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben sind. Typische Einsatzorte sind Baustellen, Betriebsgelände, Parkhäuser oder Zufahrten zu sensiblen Bereichen.

Dieses Verkehrszeichen sorgt für eine klare und rechtssichere Verkehrsregelung, die sowohl den Schutz von Personen als auch den Schutz von Infrastruktur gewährleistet. Die strikte Geschwindigkeitsbegrenzung minimiert Unfallrisiken und Schäden an baulichen Anlagen. Das Schild ist aus langlebigem Aluminium gefertigt und in verschiedenen Reflexionsklassen (RA2 und RA3) erhältlich, was eine gute Sichtbarkeit bei Tag und Nacht garantiert.

VZ 274-10 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen-Nummer: VZ 274-10
  • Zweck: Verbindliche Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h
  • Anwendungsbereich: Baustellen, Betriebsgelände, Parkhäuser
  • Normgerecht und verbindlich im öffentlichen und privaten Bereich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 274-10

Bezeichnung

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

z. B. Baustellen, Betriebsgelände, Parkhäuser

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, das Verkehrszeichen ist auch auf privaten Geländeabschnitten gültig, wenn es verkehrssicherungsrechtlich angeordnet wurde.
Es wird an Orten mit besonderem Gefahrenpotenzial für Fußgänger oder empfindliche Infrastruktur eingesetzt, wie Baustellen, Betriebsgelände oder Parkhäuser.

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