Material
Aluminium, leicht und korrosionsbeständig
Pfostendurchmesser
Verfügbar für Ø 60 mm und Ø 76 mm
Lochabstand
70 mm
Hinweis:
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| Verpackungseinheit | Preis pro |
|---|---|
| Konfigurieren um Daten anzuzeigen. | |
Das Verkehrszeichen 274.1 markiert den Beginn einer Tempo-30-Zone. Ab hier gilt 30 km/h – aber nicht nur auf einer Straße, sondern im ganzen Gebiet dahinter, bis das Ende-Schild 274.2 kommt.
In Wohngebieten und überall dort, wo viele Menschen zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Die Zone macht ganze Viertel sicherer und leiser. Das Schild steht an jeder Einfahrt ins Gebiet.
Das eckige „Zone"-Schild gilt fürs ganze Gebiet. Für nur eine Straße nehmen Sie das runde Streckenschild 274-30.
Zonenschilder werden nach VzKat/VwV-StVO eine Größe größer ausgeführt, damit das enthaltene 30-Zeichen nicht zu klein wirkt: Regelgröße ist 840 × 840 mm. 600 × 600 mm ist die kleinere Variante für beengte Verhältnisse.
VZ 274.1
Beginn einer Tempo-30-Zone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 × 600 mm, 840 × 840 mm
Standard, Anti-Graffiti, Anti-Sticker
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Wohngebiete, verkehrsberuhigte Bereiche, Schul- und Kindergartenumfeld