Bandschelle
2x Bandschelle mit Lochabstand 70 mm, Stahl (feuerverzinkt)
Bandbefestigung
2x Spannschloss für 19 mm Band (3/4"), 2 x 1 Meter Stahlband
Schrauben
4 x Sechskantschrauben M6x16, A2-70, ISO 4017
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Vorne der Zonenbeginn, hinten das Zonenende – beides auf einer Platte, für eine Tempo-20-Zone. Ein Standort bedient damit die Einfahrt und die Ausfahrt. Die 20 steht für einen Zonenwert unter 30 km/h; den sieht die StVO für verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche vor.
Für eine belebte Innenstadtlage. Die StVO nennt sie verkehrsberuhigten Geschäftsbereich: ein zentraler städtischer Bereich mit viel Fußverkehr, in dem sich die Leute aufhalten statt durchzufahren (§ 45 Abs. 1d StVO). Der Durchgangsverkehr muss gering sein – Gewerbe- und Industriegebiete scheiden damit praktisch aus. Eine besondere Gefahrenlage müssen Sie hier nicht begründen, anders als bei einem normalen Tempolimit.
Verkehrszeichen stehen normalerweise rechts neben der Fahrbahn. Für den Zonenanfang macht die Verwaltungsvorschrift eine Ausnahme und empfiehlt ausdrücklich, das Zonenende auf die Rückseite des Anfangsschilds zu setzen – ohne weitere Bedingung. Genau das ist diese Ausführung.
An einer Stelle bringt die Rückseite trotzdem nichts: Geht die Zone unmittelbar in eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone, eine Fußgängerzone oder einen verkehrsberuhigten Bereich über, brauchen Sie dort kein Zonenende – angeordnet wird das Schild des Bereichs, in den man einfährt. Für solche Zugänge reicht ein einseitiges Beginn-Schild.
Die Verwaltungsvorschrift bindet die Größe eines Zonenzeichens an das Hauptzeichen darauf und verlangt eine sorgfältige Abwägung; entschieden wird sie in der verkehrsrechtlichen Anordnung. In der Praxis ist 600 × 600 mm hier die Regelbestellung.
Bleibt 840 × 840 mm: Diese Stufe gehört auf Straßen, wo deutlich schneller gefahren werden darf. Innerorts sind höchstens 70 erlaubt, und auch das nur in Ausnahmefällen – die große Platte ist hier also selten. Bestellbar bleibt sie, wenn Ihre Anordnung sie vorgibt.
Unabhängig davon wählen Sie Folie und Ausführung: RA2 oder RA3 erfüllen die Reflexionspflicht ohne Strom am Mast, dazu Flachform 2 oder 3 mm, mit Lochplan oder ohne Bohrung.
VZ 274.1-41
Tempo 20-Zone doppelseitig
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Flachform 3 mm
RA2, RA3
600 x 600 mm, 840 x 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche, zentrale Innenstadtlagen