Produktbeschreibung
Zwei Anordnungen auf einem Blech: vorne beginnt die Tempo-30-Zone, hinten endet sie. Genau so empfiehlt es die Verwaltungsvorschrift. Gegenüber zwei einzelnen Schildern sparen Sie an jedem Zonenzugang einen Pfosten, ein Fundament und eine Bestellposition.
Ein Standort, der Ein- und Ausfahrt zugleich bedient
Aufgestellt wird das Schild dort, wo eine Straße in die Zone führt. Wer hineinfährt, sieht den Zonenbeginn; wer an derselben Stelle herausfährt, liest auf der Rückseite das Zonenende. Wo genau die Zone anfängt, bestimmt das Schild selbst: Sie gilt ab der Stelle, an der es steht. Wird es weiter vorgezogen, wandert der Zonenrand mit – es sei denn, ein Zusatzzeichen nennt eine Entfernung.
Zwei Fälle, in denen die Rückseite nichts nützt
Die doppelseitige Platte lohnt sich nicht überall. Prüfen Sie vor der Bestellung diese beiden Situationen:
- Die Zone geht in einen anderen gekennzeichneten Bereich über. Grenzt sie direkt an eine Fußgängerzone, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen verkehrsberuhigten Bereich, brauchen Sie dort gar kein Zonenende-Zeichen – angeordnet wird stattdessen das Schild des Bereichs, in den man einfährt.
- Einbahnstraße. Wo nur in eine Richtung gefahren wird, sieht die Rückseite niemand. Ausnahme: Ist der Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, wird sie sehr wohl gelesen.
Welche Straßen in die Zone dürfen – und was vorher wegkommt
Tempo-30-Zonen ordnen die Behörden innerhalb geschlossener Ortschaften an, vor allem in Wohngebieten und dort, wo viele Menschen zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind und die Straße queren. Angeordnet wird im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 45 Abs. 1c StVO).
Zwei Grenzen sind wichtig: Straßen des überörtlichen Verkehrs und weitere Vorfahrtstraßen dürfen nicht in die Zone fallen. Und der Durchgangsverkehr im Gebiet muss gering sein – in Gewerbe- und Industriegebieten kommt eine Zone daher normalerweise nicht in Betracht. Schilder, die im künftigen Zonengebiet stehen und dann nicht mehr gebraucht werden, dürfen Sie im Zuge der Anordnung abbauen.
Technische Daten
- Form & Größe: quadratisch, 600 × 600 oder 840 × 840 mm
- Ausführung: doppelseitig – vorne Zeichen 274.1, hinten Zeichen 274.2
- Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
- Material: Aluminium
- Bauform: Flachform 2 oder 3 mm
- Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
- Bohrung: Standard-Lochplan oder ohne Bohrung
- Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE
600 oder 840 mm – wer das festlegt
Welche Größe auf den Pfosten kommt, steht in der verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Verwaltungsvorschrift gibt dafür die Richtung vor: Zonenzeichen richten sich nach dem Hauptzeichen, und zu groß dimensioniert werden soll ohnehin nichts. In der Praxis ist das bei innerörtlichen Tempo-30-Zonen 600 × 600 mm.
840 × 840 mm ist die Stufe darüber. Innerorts spielt sie kaum eine Rolle, denn eine Anhebung ist dort an enge Bedingungen geknüpft und endet bei 70 km/h. Bestellen Sie diese Platte nur, wenn die Anordnung sie vorschreibt.
Stückzahl, Montage, Freigabe – und wer die Rechnung trägt
- Stückzahl: ein Schild je Zufahrt in die Zone. Reicht die Sicht dort nicht, wird das Zeichen entweder von der Einmündung abgesetzt oder beidseitig aufgestellt; im zweiten Fall stehen dort zwei Schilder statt einem.
- Montage: Rohrpfosten mit Schellen oder ein Befestigungsset. Unterkante in der Regel 2 m über der Straße, auf Inseln und Verkehrsteilern 0,60 m – daran hängt die Pfostenlänge.
- Freigabe: Für die Zone selbst brauchen Sie kein Ja von oben, sondern das Einvernehmen mit der Gemeinde. Die Gemeinde kann die Anordnung auch selbst beantragen.
- Wer zahlt: Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung trägt der Baulastträger, sonst der Eigentümer der Straße.