Verkehrszeichen 272 Verbot des Wendens - Durchmesser: 750 mm

Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.

Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 66,09 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
Konfigurieren
Verpackungseinheit Preis pro
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Rufen Sie uns unter der 089 1222 838 00 an!

Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 272 zeigt ein eindeutiges Verbot des Wendens an und gehört zu den Vorschriftzeichen nach § 41 StVO. Es wird an Stellen aufgestellt, an denen das Wenden von Fahrzeugen aus Sicherheits- oder Verkehrsflussgründen nicht erlaubt ist, beispielsweise auf engen Straßenabschnitten, Brücken oder in Tunnelbereichen.

Das rote Kreis-Schild mit schwarzem U-förmigem Pfeil und rotem Querbalken ist gut sichtbar und signalisiert Fahrern, dass das Wenden verboten ist. Die Einhaltung dieses Verbots dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und verhindert Behinderungen im Verkehrsfluss.

VZ 272 Verbot des Wendens – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen-Nummer: VZ 272
  • Zweck: Verbot des Wendens an sensiblen oder gefährlichen Stellen
  • Anwendungsbereich: Engstellen, Tunnel, Brücken
  • Normgerecht und verbindlich im öffentlichen Raum

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 272

Bezeichnung

Verbot des Wendens

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

z. B. enge Straßenabschnitte, Brücken, Tunnel

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wenden ist an Stellen verboten, an denen die Verkehrssicherheit gefährdet oder der Verkehrsfluss behindert wird, wie z. B. in engen Straßen, auf Brücken oder in Tunneln.
Die Missachtung des Wendeverbots kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden und erhöht das Unfallrisiko erheblich.

Schellen für Verkehrszeichen 272 Verbot des Wendens - Durchmesser: 750 mm:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 272 Verbot des Wendens - Durchmesser: 750 mm:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 272 Verbot des Wendens - Durchmesser: 750 mm:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 272 Verbot des Wendens - Durchmesser: 750 mm: