Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Das Verkehrszeichen VZ 269 kennzeichnet das Verbot für Fahrzeuge, die mehr als 20 Liter wassergefährdende Stoffe transportieren. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO dient es dem vorbeugenden Gewässerschutz und kommt vor allem in Wasserschutzgebieten, an Trink- und Heilquellen oder entlang sensibler Gewässer zum Einsatz. Die Anordnung erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde.
Das Schild gilt für sämtliche Fahrzeuge mit entsprechender Ladung – unabhängig von Fahrzeugart oder Gefahrgutklasse. Die Piktogrammkombination aus Fahrzeug, Flüssigkeitssymbol und Wellen signalisiert unmissverständlich: Eine Durchfahrt mit wassergefährdender Ladung ist an dieser Stelle nicht gestattet. So werden Trinkwasserressourcen, Natur und Infrastruktur wirksam geschützt. Ergänzende Zusatzzeichen sind möglich, wenn zum Beispiel das Verbot auf bestimmte Zeiten oder Streckenabschnitte beschränkt werden soll.
VZ 269
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
z. B. Wasserschutzgebiete, Gewässernähe, Trinkwasserbereiche