Verkehrszeichen 268 Schneeketten vorgeschrieben - Bauart: Alform I

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Durchmesser
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 66,09 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 268 weist auf eine verpflichtende Nutzung von Schneeketten hin und gehört zu den Gebotszeichen gemäß § 41 StVO. Es wird typischerweise an Bergstraßen, Passhöhen oder in schneereichen Zonen aufgestellt, wenn der Fahrbahnuntergrund gefroren oder verschneit ist – hier ist Schaumitte geschaffen, die nur mit Ketten befahrbar sind :contentReference[oaicite:1]{index=1}.

Fahrzeugführer müssen bei Erreichen des Schildes sofort Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern montieren – auch bei Allradantrieb oder Winterreifen besteht Kettenpflicht. Missachtung kann ein Verwarnungsgeld auslösen und erhöht Unfallrisiko und Schäden an Fahrzeug oder Fahrbahn :contentReference[oaicite:2]{index=2}.

Der Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine zwingende Verkehrssicherungsmaßnahme dar und ermöglicht Behörden, Straßensicherheit in extremer Witterung zu gewährleisten. Das Zeichen ist StVO‑konform, entspricht dem VzKat und lässt sich mit Zusatzzeichen wie „nur bei Schneeglätte“ situationsbedingt ergänzen.

VZ 268 Schneeketten vorgeschrieben – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen‑Nummer: VZ 268
  • Zweck: Pflicht zur Schneekettenbefestigung
  • Anwendungsbereich: Bergstraßen, Pässe, extreme Witterung
  • Normgerecht und verbindlich bei Winterbedingungen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 268

Bezeichnung

Schneeketten vorgeschrieben

Schildtyp

Gebotszeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

z. B. Bergstraßen, Pässe, schneebedeckte Strecken

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja: VZ 268 schreibt Ketten vor – zusätzlich zur situativen Winterreifenpflicht der StVO. Auch Allrad- oder M‑S‑Reifen ersetzen die Kettenpflicht nicht.
Mindestens zwei Schneeketten müssen an den Antriebsrädern angebracht werden – das gewährleistet ausreichende Traktion und rechtliche Konformität.

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