Norm
Entspricht der IVZ Norm für öffentliche Verkehrsbereiche
Korrosionsschutz
Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit
Fußplatte
100 x 200 x 6 mm (für Pfosten bis 1750 mm), 210 x 210 x 10 mm (für Pfosten ab 2000 mm)
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Das Verkehrszeichen VZ 267 zeigt ein eindeutiges Einfahrtsverbot aus der angezeigten Richtung und gehört zu den Vorschriftzeichen nach § 41 StVO. Es wird vor Einbahnstraßen, privaten Zufahrten, Hofeinfahrten, Lieferzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen aufgestellt, um motorisierten Verkehr steuernd auszuschließen. Das markante Symbol mit weißem Balken auf rotem Grund ist weithin erkennbar.
Das Schild sorgt im öffentlichen Verkehrsraum für klare Verkehrsführung und erhöht die Sicherheit durch Vermeidung von Falschfahrern. Es ist vollständig StVO-konform, entspricht dem Verkehrszeichenkatalog und erlaubt nur durch Zusatzzeichen Ausnahmen – etwa für Anlieger oder Rettungsfahrzeuge.
VZ 267
Verbot der Einfahrt
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
z. B. Einbahnstraßen, Lieferzonen, private Zufahrten