Verkehrszeichen 266 Tatsächliche Länge - Durchmesser: 750 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 266 kennzeichnet ein verbindliches Verbot für Fahrzeuge und Züge, deren tatsächliche Gesamtlänge das angegebene Maß überschreitet. Es gehört zu den Vorschriftzeichen nach § 41 StVO und schützt Engstellen wie Unterführungen, schmale Straßenabschnitte oder Zufahrten zwischen Gebäuden. Das Symbol mit Lkw verweist zwar auf die häufigsten Nutzer, gilt aber rechtlich für alle betroffenen Fahrzeugarten einschließlich Pkw-Anhänger und Busse.

Die Länge ist inklusive Ladung und Fahrzeugkombination exakt zu berücksichtigen – ein Überschreiten ist verboten. Eine rechtzeitige Alternativausweisung wird empfohlen, um gefährliche Manöver an der Engstelle zu vermeiden. Das Schild ist StVO-konform, entspricht dem VzKat und ist ideal zur klaren Verkehrssteuerung im öffentlichen Verkehrsraum.

VZ 266 Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen-Nummer: VZ 266
  • Zweck: Verbot für zu lange Fahrzeuge/Züge
  • Anwendungsbereich: Unterführung, enge Strecke, Zufahrten
  • Bindend und normgerecht im öffentlichen Raum

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 266

Bezeichnung

Verbot für Fahrzeuge/Züge über angegebene tatsächliche Länge

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

z. B. Unterführung, enge Zufahrt, Tunnel

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, es gilt für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen – Pkw mit Anhänger zählen mit ihrer Gesamtlänge, ebenso Busse und Lkw.
Fahrer müssen eine alternative Route wählen – bei Nichtbeachtung drohen Bußgeld, mögliche Unfälle und Schäden an Infrastruktur oder Fahrzeug.

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