Verkehrszeichen 265 Tatsächliche Höhe - Durchmesser: 750 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA2B
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 265 signalisiert ein verbindliches Durchfahrtshöchstmaß – inklusive Ladung – und verbietet Fahrzeuge, die höher sind als das angegebene Maß. Es zählt zu den Vorschriftzeichen nach § 41 StVO und dient dem Schutz von Brücken, Tunneln, Durchfahrtsbauten oder städtischen Engstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Einsatzorte sind häufig Bahnunterführungen oder historische Altstädte, wo die Lichtraumhöhe begrenzt ist.

Fahrzeugführer müssen ihre tatsächliche Höhe kennen – einschließlich Aufbau, Ladung und Antennen – und das Schild vor der Engstelle beachten. Zusatzzeichen, wie etwa ein Zusatzfeld „Anlieger frei“, sind nur erforderlich, wenn Ausnahmen gestattet sind. Das Schild ist vollständig StVO-konform und entspricht den Vorgaben des VzKat.

VZ 265 Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen-Nummer: VZ 265
  • Zweck: Durchfahrtsverbot bei Überschreitung der Höhe
  • Anwendungsbereich: Unterführungen, Brücken, Enge Durchfahrten
  • StVO-konform und verbindlich im öffentlichen Raum

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 265

Bezeichnung

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

z. B. Unterführung, Brücke, Tunnel im öffentlichen Raum

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ein Fahrzeug mit Überschreitung der maximalen Höhe durchfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgeld und Schadenersatz – zudem besteht ein erhebliches Unfallrisiko.
Das Schild ist vorgeschrieben an allen Engstellen, Durchfahrten, Brücken oder Tunneln, bei denen die Durchfahrtshöhe geringer ist als die gesetzliche Mindesthöhe. Es schützt vor Unfällen und Bauschäden.

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