Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Verkehrszeichen VZ 257-58 regelt das Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge mit maximal 25 km/h nach StVO. Es betrifft insbesondere Traktoren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und andere land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die bauartbedingt oder durch Vorschrift langsamer als 25 km/h fahren dürfen. Das Schild wird eingesetzt auf Bundesstraßen, Hauptverkehrswegen, in Ortsdurchfahrten sowie an Brücken und Tunneln, um den Verkehrsfluss zu sichern und Störungen durch langsame Fahrzeuge zu vermeiden. Die Kennzeichnung sorgt für mehr Sicherheit und reibungslosen Ablauf auf stark frequentierten Strecken. Für bestimmte Fahrzeugarten können individuelle Ausnahmen durch passende Zusatzbeschilderung ermöglicht werden.
VZ 257-58
Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Brücken, Tunnel, Hauptstraßen, Umgehungen