Verkehrszeichen 257-58 Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht

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Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 257-58 regelt das Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge mit maximal 25 km/h nach StVO. Es betrifft insbesondere Traktoren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und andere land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die bauartbedingt oder durch Vorschrift langsamer als 25 km/h fahren dürfen. Das Schild wird eingesetzt auf Bundesstraßen, Hauptverkehrswegen, in Ortsdurchfahrten sowie an Brücken und Tunneln, um den Verkehrsfluss zu sichern und Störungen durch langsame Fahrzeuge zu vermeiden. Die Kennzeichnung sorgt für mehr Sicherheit und reibungslosen Ablauf auf stark frequentierten Strecken. Für bestimmte Fahrzeugarten können individuelle Ausnahmen durch passende Zusatzbeschilderung ermöglicht werden.

VZ 257-58 Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h – auf einen Blick

  • Gilt für alle Kfz und Züge bis 25 km/h nach StVO
  • Einsatz auf Bundesstraßen, Hauptstraßen, in Ortsdurchfahrten
  • Schützt Verkehrsfluss und beugt Gefahren durch langsame Fahrzeuge vor
  • Ausnahmen durch Zusatzbeschilderung möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 257-58

Bezeichnung

Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Brücken, Tunnel, Hauptstraßen, Umgehungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für alle Kraftfahrzeuge und Züge, deren Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt oder rechtlich auf 25 km/h begrenzt ist, z. B. Traktoren, Spezialmaschinen oder langsam fahrende Züge.

Stahlbänder für Verkehrszeichen 257-58 Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht:

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