Material
Stahl, feuerverzinkt für Korrosionsschutz
Rohrdurchmesser
Geeignet für Pfosten mit Ø 60 mm
Lochabstand
70 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 257-55 steht für das Verbot für Personenkraftwagen nach StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt die Einfahrt für alle Pkw in den gekennzeichneten Bereich. Das Schild wird vor allem in Umweltzonen, ruhigen Wohngebieten, auf sensiblen Zufahrten, an Durchfahrtsstraßen oder in Bereichen mit erhöhtem Schutzbedarf eingesetzt. Ziel ist es, den Pkw-Durchgangsverkehr gezielt zu unterbinden, den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten und Anwohner sowie Umwelt zu schützen. Über Zusatzzeichen können Ausnahmen beispielsweise für Anlieger, Einsatzfahrzeuge oder Lieferdienste geregelt werden. Das Zeichen schafft klare Verkehrsregeln und trägt zu mehr Lebensqualität und Sicherheit bei.
VZ 257-55
Verbot für Personenkraftwagen
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Wohngebiete, Umweltzonen, Zufahrten