Verkehrszeichen 257-53 Verbot für Viehtrieb

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 257-53 kennzeichnet das Verbot für Viehtrieb nach StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt das Treiben von Vieh – wie Rinder, Schafe, Ziegen oder andere Nutztiere – auf der ausgeschilderten Straße. Das Schild kommt insbesondere auf stark frequentierten Verkehrswegen, Brücken, in Tunneln oder an Stellen mit erhöhtem Unfall- und Verkehrsrisiko zum Einsatz. Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu sichern und Gefährdungen durch langsam bewegte Tiergruppen im öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden. Durch ein Zusatzzeichen können in Ausnahmefällen Freigaben erteilt werden. So sorgt das Schild für eine klare Regelung und erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

VZ 257-53 Verbot für Viehtrieb – auf einen Blick

  • Untersagt das Treiben von Vieh auf Straßen nach StVO
  • Einsatz auf Hauptstraßen, Brücken und Tunneln
  • Schützt Verkehrsfluss und reduziert Unfallrisiken
  • Ausnahmen per Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 257-53

Bezeichnung

Verbot für Viehtrieb

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Hauptstraßen, Brücken, Tunnel

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Schild gilt für das Treiben sämtlichen Viehs, etwa Rinder, Schafe, Ziegen und andere Nutztiere. Das Führen von Tieren einzeln an der Leine ist weiterhin zulässig.
Weil Tiergruppen den Verkehrsfluss stark verlangsamen und auf vielbefahrenen Straßen, Brücken oder in Tunneln ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen.

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