Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Das Verkehrszeichen VZ 257-53 kennzeichnet das Verbot für Viehtrieb nach StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt das Treiben von Vieh – wie Rinder, Schafe, Ziegen oder andere Nutztiere – auf der ausgeschilderten Straße. Das Schild kommt insbesondere auf stark frequentierten Verkehrswegen, Brücken, in Tunneln oder an Stellen mit erhöhtem Unfall- und Verkehrsrisiko zum Einsatz. Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu sichern und Gefährdungen durch langsam bewegte Tiergruppen im öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden. Durch ein Zusatzzeichen können in Ausnahmefällen Freigaben erteilt werden. So sorgt das Schild für eine klare Regelung und erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
VZ 257-53
Verbot für Viehtrieb
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Hauptstraßen, Brücken, Tunnel