Verkehrszeichen 257-53 Verbot für Viehtrieb
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
zzgl. 19% MwSt.
Verpackungseinheit | Preis pro |
---|---|
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. | Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen. |
Rufen Sie uns unter der 089 1222 838 00 an!
Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 257-53 kennzeichnet das Verbot für Viehtrieb nach StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt das Treiben von Vieh – wie Rinder, Schafe, Ziegen oder andere Nutztiere – auf der ausgeschilderten Straße. Das Schild kommt insbesondere auf stark frequentierten Verkehrswegen, Brücken, in Tunneln oder an Stellen mit erhöhtem Unfall- und Verkehrsrisiko zum Einsatz. Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu sichern und Gefährdungen durch langsam bewegte Tiergruppen im öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden. Durch ein Zusatzzeichen können in Ausnahmefällen Freigaben erteilt werden. So sorgt das Schild für eine klare Regelung und erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
VZ 257-53 Verbot für Viehtrieb – auf einen Blick
- Untersagt das Treiben von Vieh auf Straßen nach StVO
- Einsatz auf Hauptstraßen, Brücken und Tunneln
- Schützt Verkehrsfluss und reduziert Unfallrisiken
- Ausnahmen per Zusatzzeichen möglich
Produkteigenschaften
VZ 257-53
Verbot für Viehtrieb
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Hauptstraßen, Brücken, Tunnel
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Befestigungssets für Verkehrszeichen 257-53 Verbot für Viehtrieb:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 257-53 Verbot für Viehtrieb:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 257-53 Verbot für Viehtrieb:
Schellen für Verkehrszeichen 257-53 Verbot für Viehtrieb:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 257-53 Verbot für Viehtrieb:
Ähnliche Artikel
Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größe
600 x 600 mm