Verkehrszeichen 257-51 Verbot für Reiter

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 257-51 markiert ein Verbot für Reiter nach StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt das Reiten auf der betreffenden Straße oder dem Weg und dient dem Schutz sensibler Bereiche, Wege mit erhöhtem Verkehrsaufkommen sowie Anlagen mit besonderer Nutzung, wie Parks, Erholungsgebieten oder Naturschutzflächen. Die Regelung sorgt für klare Verhältnisse im öffentlichen Verkehrsraum und beugt Konflikten zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern vor. Nur durch ein entsprechendes Zusatzzeichen können im Ausnahmefall gezielte Freigaben für Reiter erfolgen. Das Schild ist ideal für Gebiete, in denen Fußgänger, Radfahrer oder der Naturschutz Vorrang genießen sollen.

VZ 257-51 Verbot für Reiter – auf einen Blick

  • Untersagt das Reiten auf Straßen und Wegen gemäß StVO
  • Einsatz in Parks, Schutzgebieten und belebten Anlagen
  • Schützt sensible Bereiche vor Nutzungskonflikten
  • Ausnahmen nur mit Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 257-51

Bezeichnung

Verbot für Reiter

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Parks, Wege, Schutzgebiete, Erholungsanlagen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, das Zeichen untersagt ausschließlich das Reiten. Das Führen von Pferden zu Fuß ist weiterhin erlaubt, sofern keine weiteren Verbote bestehen.
Vor allem in Parks, auf Fußwegen, in Naturschutzgebieten oder auf stark frequentierten Wegen, um Nutzungskonflikte zwischen Reitern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden.

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