Verkehrszeichen 257-50 Verbot für Mofas - Bauart: Alform I

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Durchmesser
420 mm
600 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 257-50 kennzeichnet ein Verbot für Mofas gemäß StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt das Befahren des gekennzeichneten Bereichs mit einsitzigen, einsitzigen Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h (Mofas). Zum Einsatz kommt das Schild an Radwegen, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, in Parks oder auf Wegen, die speziell für nicht motorisierten Verkehr freigegeben sind. Durch das gezielte Verbot werden Fußgänger, Radfahrer und Anwohner vor Lärm und Konflikten mit motorisierten Zweirädern geschützt. Zusatzzeichen können in Ausnahmefällen die Zufahrt für bestimmte Nutzergruppen zulassen.

VZ 257-50 Verbot für Mofas – auf einen Blick

  • Untersagt das Befahren mit Mofas nach StVO
  • Einsatz an Radwegen, Parks und Fußgängerzonen
  • Erhöht Sicherheit und reduziert Lärm
  • Ausnahmen über Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 257-50

Bezeichnung

Verbot für Mofas

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Radwege, Parks, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, das Verkehrszeichen VZ 257-50 bezieht sich ausschließlich auf Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. E-Bikes und Pedelecs sind davon nicht betroffen, sofern keine weiteren Zusatzzeichen bestehen.
Das Schild findet vor allem an Radwegen, in Fußgängerzonen, Parks sowie in sensiblen oder stark frequentierten Bereichen Anwendung, um motorisierten Verkehr gezielt auszuschließen.

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