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Verkehrszeichen 257-50 Verbot für Mofas
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 257-50 kennzeichnet ein Verbot für Mofas gemäß StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt das Befahren des gekennzeichneten Bereichs mit einsitzigen, einsitzigen Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h (Mofas). Zum Einsatz kommt das Schild an Radwegen, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, in Parks oder auf Wegen, die speziell für nicht motorisierten Verkehr freigegeben sind. Durch das gezielte Verbot werden Fußgänger, Radfahrer und Anwohner vor Lärm und Konflikten mit motorisierten Zweirädern geschützt. Zusatzzeichen können in Ausnahmefällen die Zufahrt für bestimmte Nutzergruppen zulassen.
VZ 257-50 Verbot für Mofas – auf einen Blick
- Untersagt das Befahren mit Mofas nach StVO
- Einsatz an Radwegen, Parks und Fußgängerzonen
- Erhöht Sicherheit und reduziert Lärm
- Ausnahmen über Zusatzzeichen möglich
Produkteigenschaften
VZ 257-50
Verbot für Mofas
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Radwege, Parks, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Schellen für Verkehrszeichen 257-50 Verbot für Mofas:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 257-50 Verbot für Mofas:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 257-50 Verbot für Mofas:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 257-50 Verbot für Mofas:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 257-50 Verbot für Mofas:
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Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Bauart
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform