Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
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| Verpackungseinheit | Preis pro |
|---|---|
| Konfigurieren um Daten anzuzeigen. | |
Das Verkehrszeichen VZ 244.40 signalisiert das offizielle Ende einer Fahrradzone gemäß StVO. Mit diesem Vorschriftzeichen wird für alle Verkehrsteilnehmer klar, dass ab diesem Punkt die besonderen Regelungen der Fahrradzone – wie Vorrang für den Radverkehr und Tempolimit – aufgehoben sind. Die Aufstellung erfolgt typischerweise an allen Ausfahrten, Übergängen oder Kreuzungen, wo der Geltungsbereich der Fahrradzone endet und wieder die regulären Vorschriften für den öffentlichen Verkehrsraum gelten. Die eindeutige Kennzeichnung trägt zu mehr Rechtssicherheit und einem reibungslosen Übergang zwischen den verschiedenen Verkehrsbereichen bei. Zusatzzeichen sind für dieses Schild nicht vorgesehen, da es ausschließlich die Aufhebung der Zone markiert.
VZ 244.40
Ende einer Fahrradzone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 x 600 mm, 840 x 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Zonenübergänge, Kreuzungen, Ausfahrten