Material
Feuerverzinkter Stahl für langanhaltenden Korrosionsschutz
Anwendung
Seitliche Befestigung von Flachverkehrszeichen an Pfosten
Pfostendurchmesser
Verfügbar für 48 mm, 60 mm, 76 mm, 108 mm Pfosten
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Das Verkehrszeichen VZ 244.40 signalisiert das offizielle Ende einer Fahrradzone gemäß StVO. Mit diesem Vorschriftzeichen wird für alle Verkehrsteilnehmer klar, dass ab diesem Punkt die besonderen Regelungen der Fahrradzone – wie Vorrang für den Radverkehr und Tempolimit – aufgehoben sind. Die Aufstellung erfolgt typischerweise an allen Ausfahrten, Übergängen oder Kreuzungen, wo der Geltungsbereich der Fahrradzone endet und wieder die regulären Vorschriften für den öffentlichen Verkehrsraum gelten. Die eindeutige Kennzeichnung trägt zu mehr Rechtssicherheit und einem reibungslosen Übergang zwischen den verschiedenen Verkehrsbereichen bei. Zusatzzeichen sind für dieses Schild nicht vorgesehen, da es ausschließlich die Aufhebung der Zone markiert.
VZ 244.40
Ende einer Fahrradzone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
600 x 600 mm, 840 x 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Zonenübergänge, Kreuzungen, Ausfahrten