Material
W2, Verschlussteile verzinkt
Breite
12 mm
Länge
25 Meter pro Rolle
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Das Verkehrszeichen VZ 244.14 „Fahrradstraße“ kennzeichnet Straßen, die vorrangig dem Radverkehr vorbehalten sind. Gemäß StVO dürfen auf einer Fahrradstraße nur Radfahrer fahren, andere Fahrzeuge sind ausschließlich mit Zusatzzeichen und entsprechender Freigabe gestattet. Der motorisierte Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen, was für eine erhöhte Sicherheit und Lebensqualität im öffentlichen Verkehrsraum sorgt. Häufig kommt das Schild in innerstädtischen Bereichen, Wohngebieten, Schulumgebungen und Naherholungszonen zum Einsatz, um eine konfliktfreie Nutzung durch Radfahrer zu gewährleisten. Zusätzlich können je nach Situation spezifische Zusatzzeichen wie „Kfz frei“ oder „Anlieger frei“ verwendet werden, sofern weitere Verkehrsarten zugelassen werden sollen. Die doppelseitige Ausführung ist ideal für Straßenzüge, in denen eine eindeutige Beschilderung in beide Fahrtrichtungen notwendig ist.
VZ 244.14
Fahrradstraße, doppelseitig
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Flachform 3 mm
RA2, RA3
600 x 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, innerstädtische Straßen, Schulbereiche