Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Das Verkehrszeichen VZ 244.14 „Fahrradstraße“ kennzeichnet Straßen, die vorrangig dem Radverkehr vorbehalten sind. Gemäß StVO dürfen auf einer Fahrradstraße nur Radfahrer fahren, andere Fahrzeuge sind ausschließlich mit Zusatzzeichen und entsprechender Freigabe gestattet. Der motorisierte Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen, was für eine erhöhte Sicherheit und Lebensqualität im öffentlichen Verkehrsraum sorgt. Häufig kommt das Schild in innerstädtischen Bereichen, Wohngebieten, Schulumgebungen und Naherholungszonen zum Einsatz, um eine konfliktfreie Nutzung durch Radfahrer zu gewährleisten. Zusätzlich können je nach Situation spezifische Zusatzzeichen wie „Kfz frei“ oder „Anlieger frei“ verwendet werden, sofern weitere Verkehrsarten zugelassen werden sollen. Die doppelseitige Ausführung ist ideal für Straßenzüge, in denen eine eindeutige Beschilderung in beide Fahrtrichtungen notwendig ist.
VZ 244.14
Fahrradstraße, doppelseitig
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Flachform 3 mm
RA2, RA3
600 x 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, innerstädtische Straßen, Schulbereiche