Verkehrszeichen 244.14 Fahrradstraße doppelseitig - Bauart: Flachform 3

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Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 244.14 „Fahrradstraße“ kennzeichnet Straßen, die vorrangig dem Radverkehr vorbehalten sind. Gemäß StVO dürfen auf einer Fahrradstraße nur Radfahrer fahren, andere Fahrzeuge sind ausschließlich mit Zusatzzeichen und entsprechender Freigabe gestattet. Der motorisierte Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen, was für eine erhöhte Sicherheit und Lebensqualität im öffentlichen Verkehrsraum sorgt. Häufig kommt das Schild in innerstädtischen Bereichen, Wohngebieten, Schulumgebungen und Naherholungszonen zum Einsatz, um eine konfliktfreie Nutzung durch Radfahrer zu gewährleisten. Zusätzlich können je nach Situation spezifische Zusatzzeichen wie „Kfz frei“ oder „Anlieger frei“ verwendet werden, sofern weitere Verkehrsarten zugelassen werden sollen. Die doppelseitige Ausführung ist ideal für Straßenzüge, in denen eine eindeutige Beschilderung in beide Fahrtrichtungen notwendig ist.

VZ 244.14 Fahrradstraße – auf einen Blick

  • Regelt den Vorrang des Radverkehrs auf ausgewählten Straßen
  • Einsatz in Städten, Wohngebieten und an Schulen
  • Nur mit Zusatzzeichen für Kfz-Verkehr zulässig
  • StVO-konforme und normgerechte Ausführung

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 244.14

Bezeichnung

Fahrradstraße, doppelseitig

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größe

600 x 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, innerstädtische Straßen, Schulbereiche

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Radfahrer müssen die gekennzeichnete Fahrradstraße nutzen, sofern sie am Fahrweg liegt. Sie profitieren dort von besonderem Schutz und Vorrechten gegenüber anderen Verkehrsarten.
Ja, in einer mit VZ 244.14 beschilderten Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. Kraftfahrzeuge dürfen hier in der Regel nur mit Zusatzzeichen fahren und müssen die Geschwindigkeit dem Radverkehr anpassen.

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Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm & SL 1260 mm

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