Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 244.10 markiert den offiziellen Beginn einer Fahrradstraße nach StVO. Ab hier hat der Radverkehr Vorrang; das Befahren durch Kraftfahrzeuge ist nur mit explizitem Zusatzzeichen gestattet. Innerhalb der Fahrradstraße gilt Tempo 30, der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Das Schild findet seinen Einsatz besonders in städtischen Gebieten, an Schulwegen, in Wohnvierteln sowie entlang beliebter Fahrradachsen. Ziel ist die klare Trennung vom motorisierten Verkehr und die Förderung sicherer, komfortabler Mobilität für Radfahrer. Die eindeutige Beschilderung sorgt im öffentlichen Verkehrsraum für rechtliche Klarheit und erhöht die Verkehrssicherheit. StVO-konform und normgerecht ermöglicht das Zeichen die zuverlässige Umsetzung kommunaler Radverkehrskonzepte. Zusatzzeichen kommen nur zum Einsatz, wenn beispielsweise Anlieger- oder Lieferverkehr zugelassen wird.
VZ 244.10
Beginn einer Fahrradstraße
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 x 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Stadtgebiete, Schulzonen