Verkehrszeichen 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links - Durchmesser: 600 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 241-30 zeigt einen getrennten Rad- und Gehweg an, bei dem der Radweg auf der linken und der Gehweg auf der rechten Seite verläuft. Es verpflichtet Radfahrer und Fußgänger, jeweils ausschließlich den ihnen zugewiesenen Wegteil zu benutzen. Die Trennung muss dauerhaft erkennbar und eindeutig nachvollziehbar sein.

Das Zeichen wird verwendet, wenn ausreichend Platz für eine getrennte Wegeführung vorhanden ist und der Radverkehr ausnahmsweise links geführt werden muss. Die Benutzung durch andere Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Eine Anordnung erfolgt nur bei baulicher oder optisch klarer Trennung beider Verkehrsarten auf einem gemeinsamen Weg.

VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links – auf einen Blick

  • Vorgeschriebene getrennte Nutzung von Radfahrern und Fußgängern
  • Radweg links, Gehweg rechts
  • Nur bei dauerhaft erkennbarer Trennung zulässig
  • Nutzung durch andere Fahrzeuge ausgeschlossen
  • StVO-konformes Vorschriftzeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer 

VZ 241-30

Bezeichnung 

Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links

Schildtyp 

Vorschriftzeichen

Material 

Aluminium

Bauart 

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse 

RA2, RA3

Größen erhältlich 

Ø 420 mm, Ø 600 mm

Zulassung 

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich 

Öffentlicher Verkehrsraum, baulich getrennte Geh- und Radwege

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