Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 241-30 zeigt einen getrennten Rad- und Gehweg an, bei dem der Radweg auf der linken und der Gehweg auf der rechten Seite verläuft. Es verpflichtet Radfahrer und Fußgänger, jeweils ausschließlich den ihnen zugewiesenen Wegteil zu benutzen. Die Trennung muss dauerhaft erkennbar und eindeutig nachvollziehbar sein.
Das Zeichen wird verwendet, wenn ausreichend Platz für eine getrennte Wegeführung vorhanden ist und der Radverkehr ausnahmsweise links geführt werden muss. Die Benutzung durch andere Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Eine Anordnung erfolgt nur bei baulicher oder optisch klarer Trennung beider Verkehrsarten auf einem gemeinsamen Weg.
VZ 241-30
Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, baulich getrennte Geh- und Radwege