Material
Stahl (feuerverzinkt)
Schildaufnahme
Passend für ein Ronde-Schild
Bodenfreiheit
600 oder 2250 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 240 markiert nach § 41 StVO einen Weg, der sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern genutzt werden muss. Es kommt zum Einsatz, wenn keine bauliche Trennung zwischen Geh- und Radverkehr besteht, der Verkehrsfluss aber dennoch eindeutig geregelt werden soll. Die Anordnung verpflichtet beide Gruppen zur gleichberechtigten und gemeinsamen Nutzung.
Typische Situationen finden sich in Wohngebieten mit schmalen Nebenwegen, auf straßenbegleitenden Wegen ohne eigene Radspur oder in verkehrsberuhigten Bereichen mit freigegebenem Mischverkehr. Voraussetzung ist stets, dass der Weg übersichtlich, befestigt und breit genug ist, um Konflikte zu vermeiden. Das Schild schließt andere Verkehrsarten aus und unterstützt die sichere Verkehrsführung im öffentlichen Verkehrsraum.
Ein zusätzlicher Hinweis auf Geltungsdauer oder Weglänge kann durch ergänzende Zusatzzeichen erfolgen. Die eindeutige Kennzeichnung durch dieses Vorschriftzeichen gewährleistet eine StVO-konforme und rechtssichere Anordnung für gemeinsam geführte Wege.
VZ 240
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Mischwege, innerörtliche Anlagen