Verkehrszeichen 229 Taxenstand - Größe: 420 x 630

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Größen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 229Taxenstand – kennzeichnet gemäß § 41 Abs. 1 StVO einen reservierten Haltebereich für betriebsbereite Taxis. Es zeigt auf blauem Grund ein rotes Halteverbotssymbol mit der weißen Aufschrift „TAXI“ darunter. Dieses Schild ordnet ein absolutes Halteverbot für alle anderen Fahrzeuge an.

Typische Einsatzorte sind Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels oder zentrale Punkte in Innenstädten, wo ein regelmäßiger Bedarf an Taxis besteht. Die Länge des Taxenstands kann durch Zusatzzeichen oder Grenzmarkierungen (z. B. Zeichen 299) definiert werden. Für jedes Taxi sollten etwa 5 bis 6 Meter eingeplant werden.

Die Aufstellung erfolgt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde und kann durch Zusatzzeichen ergänzt werden, die beispielsweise die Anzahl der Taxen oder zeitliche Beschränkungen angeben. Das Schild trägt zur geordneten Personenbeförderung bei und verhindert unzulässiges Parken durch andere Verkehrsteilnehmer.

VZ 229 Taxenstand – auf einen Blick

  • Kennzeichnung eines reservierten Haltebereichs für Taxis
  • Absolutes Halteverbot für andere Fahrzeuge
  • Einsatz an Bahnhöfen, Flughäfen, Hotels und in Innenstädten
  • Länge des Taxenstands durch Zusatzzeichen oder Markierungen definiert

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 229

Bezeichnung

Taxenstand

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

630 × 420 mm, 900 × 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels, Innenstädte

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Länge richtet sich nach der Anzahl der vorgesehenen Taxen, wobei pro Taxi etwa 5 bis 6 Meter eingeplant werden.

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