Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Das Verkehrszeichen VZ 229 – Taxenstand – kennzeichnet gemäß § 41 Abs. 1 StVO einen reservierten Haltebereich für betriebsbereite Taxis. Es zeigt auf blauem Grund ein rotes Halteverbotssymbol mit der weißen Aufschrift „TAXI“ darunter. Dieses Schild ordnet ein absolutes Halteverbot für alle anderen Fahrzeuge an.
Typische Einsatzorte sind Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels oder zentrale Punkte in Innenstädten, wo ein regelmäßiger Bedarf an Taxis besteht. Die Länge des Taxenstands kann durch Zusatzzeichen oder Grenzmarkierungen (z. B. Zeichen 299) definiert werden. Für jedes Taxi sollten etwa 5 bis 6 Meter eingeplant werden.
Die Aufstellung erfolgt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde und kann durch Zusatzzeichen ergänzt werden, die beispielsweise die Anzahl der Taxen oder zeitliche Beschränkungen angeben. Das Schild trägt zur geordneten Personenbeförderung bei und verhindert unzulässiges Parken durch andere Verkehrsteilnehmer.
VZ 229
Taxenstand
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
630 × 420 mm, 900 × 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels, Innenstädte