Verkehrszeichen 229-20 Taxenstand Ende, Aufstellung rechts

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 229-20Taxenstand Ende, Aufstellung rechts – kennzeichnet das Ende eines behördlich eingerichteten Taxistands auf der rechten Straßenseite. Gemäß § 41 Abs. 1 StVO ordnet es ein absolutes Halteverbot für alle anderen Fahrzeuge an.

Dieses Schild wird eingesetzt, wenn der Taxenstand klar begrenzt und der Beginn bereits durch das passende Anfangsschild (z. B. VZ 229-10) definiert wurde. Durch die Kombination beider Richtungszeichen wird der Geltungsbereich des Halteverbots für andere Fahrzeuge eindeutig geregelt – eine wichtige Voraussetzung für Rechtssicherheit und Verkehrsüberwachung.

Die Aufstellung erfolgt insbesondere dort, wo eine bauliche Abgrenzung fehlt oder wechselnde Fahrzeugbewegungen präzise gelenkt werden müssen – z. B. an Haltezonen vor Bahnhöfen, Hotelzufahrten oder Taxispuren mit begrenzter Kapazität.

VZ 229-20 Taxenstand Ende, Aufstellung rechts – auf einen Blick

  • Markiert das Ende eines Taxistands auf der rechten Fahrbahnseite
  • Richtungspfeil zeigt links – eindeutige Begrenzung des Haltebereichs
  • Ideal in Kombination mit VZ 229-10 (Beginnschild)
  • Erhöht Rechtssicherheit für Kontrolle und Fahrzeuglenkung

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 229-20

Bezeichnung

Taxenstand Ende, Aufstellung rechts

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alform, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

630 × 420 mm, 900 × 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Haltezonen, Taxispuren, Rechtsaufstellung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nur durch die Kombination aus Anfangs- und Endschild lässt sich der genaue Geltungsbereich rechtlich klar definieren. Das ist essenziell für Kontrollen, das Halteverbot und die Abwicklung des Taxiverkehrs.

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