Material
Edelstahl V2A, rostfrei
Befestigungsart
Stahlband und Schlaufen
Schraube
Inklusive 1 Schraube M8x16 mit Unterlegscheibe
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Das Verkehrszeichen VZ 229-20 – Taxenstand Ende, Aufstellung rechts – kennzeichnet das Ende eines behördlich eingerichteten Taxistands auf der rechten Straßenseite. Gemäß § 41 Abs. 1 StVO ordnet es ein absolutes Halteverbot für alle anderen Fahrzeuge an.
Dieses Schild wird eingesetzt, wenn der Taxenstand klar begrenzt und der Beginn bereits durch das passende Anfangsschild (z. B. VZ 229-10) definiert wurde. Durch die Kombination beider Richtungszeichen wird der Geltungsbereich des Halteverbots für andere Fahrzeuge eindeutig geregelt – eine wichtige Voraussetzung für Rechtssicherheit und Verkehrsüberwachung.
Die Aufstellung erfolgt insbesondere dort, wo eine bauliche Abgrenzung fehlt oder wechselnde Fahrzeugbewegungen präzise gelenkt werden müssen – z. B. an Haltezonen vor Bahnhöfen, Hotelzufahrten oder Taxispuren mit begrenzter Kapazität.
VZ 229-20
Taxenstand Ende, Aufstellung rechts
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alform, Rundform
RA2, RA3
630 × 420 mm, 900 × 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Haltezonen, Taxispuren, Rechtsaufstellung