Verkehrszeichen 229-11 Taxenstand Ende, Aufstellung links

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 229-11 – Taxenstand Ende, Aufstellung links – kennzeichnet den Abschluss eines amtlich eingerichteten Taxenstands auf der linken Straßenseite. Der weiße Richtungspfeil nach rechts im roten Halteverbotssymbol zeigt das Ende des reservierten Haltebereichs an. Fahrzeuge, die außerhalb dieses Bereichs halten, verstoßen gegen die geltende Halteverbotsregelung.

Dieses Schild wird eingesetzt, wenn der Taxenstand klar begrenzt und der Beginn bereits durch das passende Anfangsschild (z. B. VZ 229-10) definiert wurde. Durch die Kombination beider Richtungszeichen wird der Geltungsbereich des Halteverbots für andere Fahrzeuge eindeutig geregelt – eine wichtige Voraussetzung für Rechtssicherheit und Verkehrsüberwachung.

Die Aufstellung erfolgt insbesondere dort, wo eine bauliche Abgrenzung fehlt oder wechselnde Fahrzeugbewegungen präzise gelenkt werden müssen – z. B. an Haltezonen vor Bahnhöfen, Hotelzufahrten oder Taxispuren mit begrenzter Kapazität.

VZ 229-11 Taxenstand Ende, Aufstellung links – auf einen Blick

  • Markiert das Ende eines Taxenstands auf der linken Fahrbahnseite
  • Richtungspfeil zeigt rechts – eindeutige Begrenzung des Haltebereichs
  • Ideal in Kombination mit VZ 229-10 (Beginnschild)
  • Erhöht Rechtssicherheit fĂĽr Kontrolle und Fahrzeuglenkung

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 229-11

Bezeichnung

Taxenstand Ende, Aufstellung links

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

630 × 420 mm, 900 × 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Ă–ffentlicher Verkehrsraum, Haltezonen, Taxispuren, Linksaufstellung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Immer dann, wenn der Taxenstand entlang einer linksseitig gelegenen Haltebucht oder in Einbahnstraßen eingerichtet wird. VZ 229-11 ermöglicht in solchen Fällen die normgerechte Begrenzung auf der linken Seite.
Nur durch die Kombination aus Anfangs- und Endschild lässt sich der genaue Geltungsbereich rechtlich klar definieren. Das ist essenziell für Kontrollen, das Halteverbot und die Abwicklung des Taxiverkehrs.

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