Verkehrszeichen 224-41 Schulbushaltestelle doppelseitig - Bauart: Flachform 3

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Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 224-41Schulbushaltestelle doppelseitig – kennzeichnet gemäß § 41 Abs. 1 StVO Haltestellenbereiche, die ausschließlich für Schulbusse bestimmt sind. Es besteht aus einem rechteckigen Schild mit dem grün-gelben Haltestellensymbol und dem Zusatzzeichen 1042-36, das die Aufschrift „Schulbus“ sowie die tageszeitlichen Benutzungszeiten enthält. Die doppelseitige Ausführung ermöglicht eine beidseitige Sichtbarkeit, was insbesondere an freistehenden Masten oder in Bereichen mit Gegenverkehr von Vorteil ist.

Das Schild wird unmittelbar an der Haltestelle angebracht und informiert sowohl Fahrgäste als auch andere Verkehrsteilnehmer über den Haltebereich. Gemäß StVO gilt ein Parkverbot bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen, um einen reibungslosen Fahrgastwechsel zu gewährleisten. Zusätzlich sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet, das Abfahren von Schulbussen zu ermöglichen, insbesondere wenn der Bus den linken Blinker setzt.

Das Verkehrszeichen VZ 224-41 ist in verschiedenen Ausführungen erhältlich, darunter Flachform mit 2 mm oder 3 mm Stärke. Bezüglich der Reflexionsklasse stehen RA2 und RA3 zur Auswahl. Die Standardgröße beträgt 900 × 600 mm.

VZ 224-41 Schulbushaltestelle doppelseitig – auf einen Blick

  • Kennzeichnung von Schulbus-Haltestellen
  • Doppelseitige Ausführung für beidseitige Sichtbarkeit
  • Integriertes Zusatzzeichen 1042-36 mit individuellen Zeitangaben
  • Parkverbot 15 m vor und hinter dem Schild

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 224-40

Bezeichnung

Haltestelle doppelseitig

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

(Nicht angegeben – lt. VZ 224 meist Ø 420 mm)

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, freistehende Haltepunkte, Mittelinseln, Wendebereiche

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Schild ist gemäß § 41 StVO zwingend zu verwenden, wenn es sich um eine genehmigte Haltestelle handelt, die ausschließlich für Schulbusse bestimmt ist. Die Anordnung erfolgt in der Regel durch die Straßenverkehrsbehörde.
Sie wird üblicherweise an freistehenden Masten oder Auslegermasten befestigt. Die doppelseitige Ausführung ermöglicht eine beidseitige Sichtbarkeit, was insbesondere in Bereichen mit Gegenverkehr oder freistehenden Haltestellen von Vorteil ist.

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