Verkehrszeichen 224-40 Haltestelle doppelseitig - Bauart: Flachform 3

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Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 224-40Haltestelle doppelseitig – kennzeichnet gemäß § 41 Abs. 1 StVO den offiziellen Haltepunkt des öffentlichen Linienverkehrs und ist beidseitig sichtbar. Es besteht aus zwei spiegelbildlich bedruckten Rundschildern mit grünem „H“ auf gelbem Grund, die auf einer Trägerplatte oder einem Ausleger montiert werden.

Diese Variante ist ideal für Haltestellen, die von beiden Fahrtrichtungen aus klar erkennbar sein müssen – insbesondere bei freistehenden Masten auf Mittelinseln, in Wendeschleifen oder bei beidseitig zugänglichen Haltestellenkaps. Sie wird auch häufig im ländlichen Raum oder bei Haltestellen ohne Wartehäuschen verwendet, um Sichtbarkeit und Orientierung für Fahrgäste und Fahrpersonal gleichermaßen sicherzustellen.

Die doppelseitige Ausführung spart Montagezeit und bietet gegenüber zwei Einzelschildern eine platz- und kosteneffiziente Lösung. Sie ist StVO-konform und entspricht dem Verkehrszeichenkatalog (VzKat), inklusive standardisierter Maße, Farben und Reflexionswerte.

VZ 224-40 Haltestelle doppelseitig – auf einen Blick

  • Doppelseitige Ausführung für maximale Sichtbarkeit
  • Ideal für Mittelinseln, freistehende Maste oder Wendeschleifen
  • Ersetzt zwei Einzelschilder – platzsparend und effizient
  • StVO-konform, gelbes Rundschild mit grünem „H“

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 224-40

Bezeichnung

Haltestelle doppelseitig

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, freistehende Haltepunkte, Mittelinseln, Wendebereiche

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Immer dann, wenn der Haltepunkt aus mehreren Richtungen erkennbar sein muss – z. B. bei zentral montierten Masten oder wenn gegenüberliegende Haltekanten mit nur einem Schild gekennzeichnet werden sollen.
Sie wird üblicherweise an Auslegermasten oder Rohrträgern befestigt.

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