Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Das Verkehrszeichen VZ 220-40 – Einbahnstraße doppelseitig (-10/-20) – zeigt auf beiden Seiten die zulässige Fahrtrichtung einer Einbahnstraße an. Die Kombination aus VZ 220-10 (linksweisend) und VZ 220-20 (rechtsweisend) ist besonders für die beidseitige Montage an Auslegern, Querarmen oder Wandhaltern geeignet.
Diese Variante findet typischerweise Verwendung an Straßeneinmündungen, bei denen das Schild aus mehreren Anfahrtswinkeln sichtbar sein muss – etwa an engen Zufahrten, Eckgebäuden oder in Altstadtbereichen. Auch in Parkhäusern oder Tunnelanlagen mit einseitiger Verkehrsführung verbessert sie die Orientierung und verhindert Fehleinfahrten.
Durch die doppelseitige Ausführung mit entgegengesetzten Richtungspfeilen (links und rechts) gewährleistet das Schild maximale Erkennbarkeit – sowohl frontal als auch seitlich – ohne dass zwei Einzelschilder montiert werden müssen. Die Aufschrift „Einbahnstraße“ ist beidseitig lesbar und normgerecht gestaltet. Die Anbringung erfolgt üblicherweise über freistehende Masten oder Wandhalterungen mit Sichtkontakt zu beiden Richtungen.
VZ 220-40
Einbahnstraße doppelseitig (-10/-20)
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Flachform 3 mm
RA2, RA3
300 × 800 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, beidseitige Einfahrtsbereiche, Wandanbringungen, Einbahnregelungen mit Queransicht