Verkehrszeichen 220-10 Einbahnstraße linksweisend - Laminat: Standard

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 51,09 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Laminaten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 220-10Einbahnstraße linksweisend – signalisiert gemäß § 41 Abs. 1 StVO die verbindliche Fahrtrichtung innerhalb einer Einbahnregelung. Fahrzeuge dürfen die betreffende Straße ausschließlich in der durch den Pfeil angezeigten Richtung – hier nach links – befahren. Entgegenkommender Verkehr ist nicht zulässig.

Die linksweisende Variante wird dort eingesetzt, wo Einbahnstraßen in einem abzweigenden oder versetzten Straßenverlauf nach links führen. Häufig ist dies in innerstädtischen Quartieren, engen Altstadtgassen oder bei Umleitungsführungen der Fall. Das Schild erhöht die Verkehrssicherheit, da es Sichtkonflikte minimiert und die Verkehrsrichtung eindeutig vorgibt – insbesondere an unübersichtlichen Einmündungen oder bei beschränkten Wendemöglichkeiten.

Das Schild zeigt ein rechteckiges Format mit blauem Hintergrund, weißem Rand und einem nach links zeigenden weißen Pfeil. Die Aufschrift „Einbahnstraße“ betont zusätzlich den Einbahncharakter. Es wird direkt am Beginn oder im Verlauf der Einbahnstraße aufgestellt – auch in Kombination mit Zusatzzeichen wie „Radfahrer frei“, sofern gemäß Verkehrsführung erlaubt.

VZ 220-10 Einbahnstraße linksweisend – auf einen Blick

  • Verbindliche Fahrtrichtung nach links in Einbahnstraßen
  • Erhöht die Orientierung in dicht bebauten Stadtgebieten
  • Verhindert Gegenverkehr und Sichtkonflikte
  • Typisch an Einmündungen, Altstadtachsen und Umleitungen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 220-10

Bezeichnung

Einbahnstraße linksweisend

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

300 x 800 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Einbahnregelungen, Innenstadtbereiche, Umleitungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, wenn die Verkehrsbehörde Radverkehr in Gegenrichtung zulässt. Dies muss explizit durch ein Zusatzzeichen geregelt werden und setzt geeignete bauliche Bedingungen voraus.
Immer dann, wenn die Einbahnstraße nicht geradeaus, sondern im Abzweig nach links weiterführt – z. B. bei winkeligen Gassen, innerstädtischen Richtungswechseln oder Verkehrsführungen entlang von Gebäudekanten.

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