Anzahl der Klemmschellen
2 Stück (für Rohrpfosten Ø 60 mm)
Schrauben
4x Flachrundschrauben M8x25, A2-70, DIN 603
Muttern
4x Sechskantmuttern M8, A4-70, ISO 4032
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Das Verkehrszeichen VZ 220-10 – Einbahnstraße linksweisend – signalisiert gemäß § 41 Abs. 1 StVO die verbindliche Fahrtrichtung innerhalb einer Einbahnregelung. Fahrzeuge dürfen die betreffende Straße ausschließlich in der durch den Pfeil angezeigten Richtung – hier nach links – befahren. Entgegenkommender Verkehr ist nicht zulässig.
Die linksweisende Variante wird dort eingesetzt, wo Einbahnstraßen in einem abzweigenden oder versetzten Straßenverlauf nach links führen. Häufig ist dies in innerstädtischen Quartieren, engen Altstadtgassen oder bei Umleitungsführungen der Fall. Das Schild erhöht die Verkehrssicherheit, da es Sichtkonflikte minimiert und die Verkehrsrichtung eindeutig vorgibt – insbesondere an unübersichtlichen Einmündungen oder bei beschränkten Wendemöglichkeiten.
Das Schild zeigt ein rechteckiges Format mit blauem Hintergrund, weißem Rand und einem nach links zeigenden weißen Pfeil. Die Aufschrift „Einbahnstraße“ betont zusätzlich den Einbahncharakter. Es wird direkt am Beginn oder im Verlauf der Einbahnstraße aufgestellt – auch in Kombination mit Zusatzzeichen wie „Radfahrer frei“, sofern gemäß Verkehrsführung erlaubt.
VZ 220-10
Einbahnstraße linksweisend
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
300 x 800 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Einbahnregelungen, Innenstadtbereiche, Umleitungen