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Verkehrszeichen 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus od. rechts
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 214 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts – regelt gemäß § 41 Abs. 1 StVO die zulässige Weiterfahrt in zwei festgelegte Richtungen. Fahrzeugführer müssen entweder geradeaus weiterfahren oder an der folgenden Einmündung nach rechts abbiegen – andere Richtungen, insbesondere das Linksabbiegen, sind untersagt.
Zum Einsatz kommt das Schild vor Kreuzungen, an denen aus Gründen der Verkehrsführung oder Sicherheit nur diese beiden Optionen erlaubt sind. Häufig findet es Anwendung in Bereichen mit Querungshilfen, teilgesperrten Zufahrten, bei baulichen Richtungszwängen oder im Umfeld von Einbahnstraßen. Auch im Linienverkehr sowie bei Umleitungsmaßnahmen wird es zur klaren Spurführung genutzt.
Die Darstellung erfolgt mit zwei weißen Pfeilen auf blauem Grund: einer weist geradeaus, der andere schwenkt nach rechts ab. Diese eindeutige Symbolik verhindert Fehlinterpretationen und sorgt für eine sichere, konfliktfreie Verkehrslenkung. Die Anbringung erfolgt immer unmittelbar vor dem Knotenpunkt mit Fahrtrichtungszwang.
VZ 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts – auf einen Blick
- Verbindliche Richtungsweisung: nur geradeaus oder rechts
- Einsatz an Kreuzungen mit Fahrtrichtungszwang
- Zwei Pfeile auf blauem Rundschild gemäß VzKat
- Ideal zur Verkehrslenkung bei Umleitungen und Spurführungen
Produkteigenschaften
VZ 214
Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Einmündungen, Spurtrennungen, Richtungsführung