Verkehrszeichen 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus od. rechts

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 214Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts – regelt gemäß § 41 Abs. 1 StVO die zulässige Weiterfahrt in zwei festgelegte Richtungen. Fahrzeugführer müssen entweder geradeaus weiterfahren oder an der folgenden Einmündung nach rechts abbiegen – andere Richtungen, insbesondere das Linksabbiegen, sind untersagt.

Zum Einsatz kommt das Schild vor Kreuzungen, an denen aus Gründen der Verkehrsführung oder Sicherheit nur diese beiden Optionen erlaubt sind. Häufig findet es Anwendung in Bereichen mit Querungshilfen, teilgesperrten Zufahrten, bei baulichen Richtungszwängen oder im Umfeld von Einbahnstraßen. Auch im Linienverkehr sowie bei Umleitungsmaßnahmen wird es zur klaren Spurführung genutzt.

Die Darstellung erfolgt mit zwei weißen Pfeilen auf blauem Grund: einer weist geradeaus, der andere schwenkt nach rechts ab. Diese eindeutige Symbolik verhindert Fehlinterpretationen und sorgt für eine sichere, konfliktfreie Verkehrslenkung. Die Anbringung erfolgt immer unmittelbar vor dem Knotenpunkt mit Fahrtrichtungszwang.

VZ 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts – auf einen Blick

  • Verbindliche Richtungsweisung: nur geradeaus oder rechts
  • Einsatz an Kreuzungen mit Fahrtrichtungszwang
  • Zwei Pfeile auf blauem Rundschild gemäß VzKat
  • Ideal zur Verkehrslenkung bei Umleitungen und Spurführungen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 214

Bezeichnung

Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Einmündungen, Spurtrennungen, Richtungsführung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nur wenn diese die freigegebenen Richtungen einschränken, z. B. auf bestimmte Fahrzeugarten oder Zeiten (z. B. „Linienverkehr frei“). Eine Ausweitung auf zusätzliche Richtungen ist unzulässig – die Vorschriftfunktion muss eindeutig bleiben.
Durch die explizite Freigabe von nur zwei Richtungen – geradeaus oder rechts – verhindert VZ 214 gefährliche Abbiegevorgänge, vor allem das Linksabbiegen gegen den Gegenverkehr. Es sichert Fließverkehr in vorgegebenen Bahnen und entlastet querende Verkehrsströme.

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus od. rechts:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus od. rechts:

Schellen für Verkehrszeichen 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus od. rechts:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus od. rechts: