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Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 214-30 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links – gibt gemäß § 41 Abs. 1 StVO eine klare Fahrtrichtungswahl vor: Fahrzeuge dürfen ausschließlich nach rechts oder links abbiegen, eine Geradeausfahrt ist untersagt. Diese Regelung dient der gezielten Verkehrslenkung und Sicherheit an Kreuzungen ohne Durchfahrtmöglichkeit.
Eingesetzt wird das Schild vor allem an T-Kreuzungen, Sackgassenenden oder an baulich unterbrochenen Straßenabschnitten, bei denen ein geradliniges Weiterfahren nicht möglich oder erlaubt ist. Auch in Bereichen mit Fahrbahnverengungen, Schutzinseln oder Trennbauwerken wird es verwendet, um den Verkehrsfluss effektiv in zwei entgegengesetzte Richtungen zu verteilen.
Das Rundschild mit zwei nach außen gebogenen weißen Pfeilen auf blauem Grund visualisiert unmissverständlich das Abbiegegebot. Es verhindert gefährliche Fahrversuche geradeaus und erhöht die Orientierungssicherheit – insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen oder komplexer Knotenpunktgestaltung.
VZ 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links – auf einen Blick
- Nur Rechts- oder Linksabbiegen erlaubt – keine Geradeausfahrt
- Ideal an T-Kreuzungen, Straßensperren oder Mittelinseln
- Weißer Doppelpfeil auf blauem Hintergrund
- Erhöht Sicherheit und Struktur im fließenden Verkehr
Produkteigenschaften
VZ 214-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, T-Kreuzungen, Richtungslenkung, Sackgassenenden
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Stahlbänder für Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links:
Schellen für Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links:
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Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
Ø 420 mm
VZ-Nummer
278-120
Material
Aluminium
Größe
⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm
Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
Ø 420 mm