Material
Edelstahl (feuerverzinkt)
Anwendung
Befestigung von 1 Alform-Verkehrszeichen
Lieferumfang
2 x Klemmklotz, 2 x Edelstahllasche, 2 x Spannschloss, 2 x 1 Meter Stahlband
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Das Verkehrszeichen VZ 214-30 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links – gibt gemäß § 41 Abs. 1 StVO eine klare Fahrtrichtungswahl vor: Fahrzeuge dürfen ausschließlich nach rechts oder links abbiegen, eine Geradeausfahrt ist untersagt. Diese Regelung dient der gezielten Verkehrslenkung und Sicherheit an Kreuzungen ohne Durchfahrtmöglichkeit.
Eingesetzt wird das Schild vor allem an T-Kreuzungen, Sackgassenenden oder an baulich unterbrochenen Straßenabschnitten, bei denen ein geradliniges Weiterfahren nicht möglich oder erlaubt ist. Auch in Bereichen mit Fahrbahnverengungen, Schutzinseln oder Trennbauwerken wird es verwendet, um den Verkehrsfluss effektiv in zwei entgegengesetzte Richtungen zu verteilen.
Das Rundschild mit zwei nach außen gebogenen weißen Pfeilen auf blauem Grund visualisiert unmissverständlich das Abbiegegebot. Es verhindert gefährliche Fahrversuche geradeaus und erhöht die Orientierungssicherheit – insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen oder komplexer Knotenpunktgestaltung.
VZ 214-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, T-Kreuzungen, Richtungslenkung, Sackgassenenden