Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 214-30Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links – gibt gemäß § 41 Abs. 1 StVO eine klare Fahrtrichtungswahl vor: Fahrzeuge dürfen ausschließlich nach rechts oder links abbiegen, eine Geradeausfahrt ist untersagt. Diese Regelung dient der gezielten Verkehrslenkung und Sicherheit an Kreuzungen ohne Durchfahrtmöglichkeit.

Eingesetzt wird das Schild vor allem an T-Kreuzungen, Sackgassenenden oder an baulich unterbrochenen Straßenabschnitten, bei denen ein geradliniges Weiterfahren nicht möglich oder erlaubt ist. Auch in Bereichen mit Fahrbahnverengungen, Schutzinseln oder Trennbauwerken wird es verwendet, um den Verkehrsfluss effektiv in zwei entgegengesetzte Richtungen zu verteilen.

Das Rundschild mit zwei nach außen gebogenen weißen Pfeilen auf blauem Grund visualisiert unmissverständlich das Abbiegegebot. Es verhindert gefährliche Fahrversuche geradeaus und erhöht die Orientierungssicherheit – insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen oder komplexer Knotenpunktgestaltung.

VZ 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links – auf einen Blick

  • Nur Rechts- oder Linksabbiegen erlaubt – keine Geradeausfahrt
  • Ideal an T-Kreuzungen, Straßensperren oder Mittelinseln
  • Weißer Doppelpfeil auf blauem Hintergrund
  • Erhöht Sicherheit und Struktur im fließenden Verkehr

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 214-30

Bezeichnung

Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, T-Kreuzungen, Richtungslenkung, Sackgassenenden

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, häufig zeigt es an, dass an der Kreuzung nur in zwei zulässige Einbahnrichtungen abgebogen werden darf. Eine zusätzliche Beschilderung durch Einbahnstraßenschilder (VZ 220) ist dabei üblich.
Es verhindert gefährliche Fehlfahrten in Sperrflächen, Sackgassen oder über Fahrbahntrennungen hinweg. Durch das klare Abbiegegebot sorgt es für sichere Spurwechsel und korrekte Abbiegevorgänge.

Stahlbänder für Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links:

Schellen für Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links:

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