Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Mit dem Verkehrszeichen VZ 214-10 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links – wird der Fahrzeugverkehr auf zwei zulässige Richtungen beschränkt. An Kreuzungen oder Einmündungen dürfen Fahrzeuge ausschließlich geradeaus weiterfahren oder nach links abbiegen. Ein Rechtsabbiegen ist ausgeschlossen.
Typische Einsatzorte sind Abbiegesituationen mit Gegenverkehr im Kreuzungsbereich, etwa an Mittelinseln, baulich getrennten Linksabbiegerspuren oder an Knotenpunkten mit signalisiertem Linksverkehr. Das Schild verhindert unerlaubte Ausweichmanöver nach rechts, etwa in gesperrte Zufahrten, Anliegerzonen oder Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.
Die Gestaltung – zwei weiße Richtungspfeile nach oben und links auf blauem Grund – sorgt für sofortige Orientierung, insbesondere bei komplexer Spurführung. Es wird unmittelbar vor der Stelle angebracht, an der der Richtungszwang einsetzt, häufig in Kombination mit Ampelregelungen oder Markierungen.
VZ 214-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Knotenpunkte mit Linksverkehr, Abbiegespuren mit Gegenrichtung