Material
Edelstahl, korrosionsbeständig und langlebig
Längenoptionen
90 mm, 140 mm, 200 mm
Lochabstände
60-70 mm, 60-120 mm, 120-180 mm
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
Verpackungseinheit | Preis pro |
---|---|
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. | Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen. |
Mit dem Verkehrszeichen VZ 214-10 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links – wird der Fahrzeugverkehr auf zwei zulässige Richtungen beschränkt. An Kreuzungen oder Einmündungen dürfen Fahrzeuge ausschließlich geradeaus weiterfahren oder nach links abbiegen. Ein Rechtsabbiegen ist ausgeschlossen.
Typische Einsatzorte sind Abbiegesituationen mit Gegenverkehr im Kreuzungsbereich, etwa an Mittelinseln, baulich getrennten Linksabbiegerspuren oder an Knotenpunkten mit signalisiertem Linksverkehr. Das Schild verhindert unerlaubte Ausweichmanöver nach rechts, etwa in gesperrte Zufahrten, Anliegerzonen oder Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.
Die Gestaltung – zwei weiße Richtungspfeile nach oben und links auf blauem Grund – sorgt für sofortige Orientierung, insbesondere bei komplexer Spurführung. Es wird unmittelbar vor der Stelle angebracht, an der der Richtungszwang einsetzt, häufig in Kombination mit Ampelregelungen oder Markierungen.
VZ 214-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Knotenpunkte mit Linksverkehr, Abbiegespuren mit Gegenrichtung