Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links

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Produktbeschreibung

Mit dem Verkehrszeichen VZ 214-10Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links – wird der Fahrzeugverkehr auf zwei zulässige Richtungen beschränkt. An Kreuzungen oder Einmündungen dürfen Fahrzeuge ausschließlich geradeaus weiterfahren oder nach links abbiegen. Ein Rechtsabbiegen ist ausgeschlossen.

Typische Einsatzorte sind Abbiegesituationen mit Gegenverkehr im Kreuzungsbereich, etwa an Mittelinseln, baulich getrennten Linksabbiegerspuren oder an Knotenpunkten mit signalisiertem Linksverkehr. Das Schild verhindert unerlaubte Ausweichmanöver nach rechts, etwa in gesperrte Zufahrten, Anliegerzonen oder Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.

Die Gestaltung – zwei weiße Richtungspfeile nach oben und links auf blauem Grund – sorgt für sofortige Orientierung, insbesondere bei komplexer Spurführung. Es wird unmittelbar vor der Stelle angebracht, an der der Richtungszwang einsetzt, häufig in Kombination mit Ampelregelungen oder Markierungen.

VZ 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links – auf einen Blick

  • Nur Geradeaus- oder Linksabbiegen zulässig
  • Kein Abbiegen nach rechts erlaubt
  • Gezielte Führung bei Linksabbiegerspuren mit Gegenverkehr
  • Wirksam an gesperrten Nebenstraßen oder Einbahnregelungen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 214-10

Bezeichnung

Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Knotenpunkte mit Linksverkehr, Abbiegespuren mit Gegenrichtung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, insbesondere bei mehrspurigen Einfahrten oder Spurtrennungen. Die Kombination aus Schild und Pfeilmarkierung verstärkt die visuelle Lenkung und verhindert Richtungsfehler in komplexen Knotenpunkten.
Es stellt sicher, dass Fahrzeuge der Linksabbiegerspur korrekt eingeordnet bleiben und nicht irrtümlich rechts abbiegen. Dies verhindert gefährliche Fahrstreifenwechsel in Konfliktbereichen mit Gegenverkehr.

Schellen für Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links:

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