Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links
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Produktbeschreibung
Mit dem Verkehrszeichen VZ 214-10 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links – wird der Fahrzeugverkehr auf zwei zulässige Richtungen beschränkt. An Kreuzungen oder Einmündungen dürfen Fahrzeuge ausschließlich geradeaus weiterfahren oder nach links abbiegen. Ein Rechtsabbiegen ist ausgeschlossen.
Typische Einsatzorte sind Abbiegesituationen mit Gegenverkehr im Kreuzungsbereich, etwa an Mittelinseln, baulich getrennten Linksabbiegerspuren oder an Knotenpunkten mit signalisiertem Linksverkehr. Das Schild verhindert unerlaubte Ausweichmanöver nach rechts, etwa in gesperrte Zufahrten, Anliegerzonen oder Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.
Die Gestaltung – zwei weiße Richtungspfeile nach oben und links auf blauem Grund – sorgt für sofortige Orientierung, insbesondere bei komplexer Spurführung. Es wird unmittelbar vor der Stelle angebracht, an der der Richtungszwang einsetzt, häufig in Kombination mit Ampelregelungen oder Markierungen.
VZ 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links – auf einen Blick
- Nur Geradeaus- oder Linksabbiegen zulässig
- Kein Abbiegen nach rechts erlaubt
- Gezielte Führung bei Linksabbiegerspuren mit Gegenverkehr
- Wirksam an gesperrten Nebenstraßen oder Einbahnregelungen
Produkteigenschaften
VZ 214-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Knotenpunkte mit Linksverkehr, Abbiegespuren mit Gegenrichtung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Schellen für Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links:
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Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm