Produktbeschreibung
Ein Schild, das nie allein aufgestellt wird. Der rote Pfeil steht für Ihre eigene Fahrtrichtung – und Rot heißt hier: Sie müssen warten. Der schwarze Pfeil, der nach unten weist, gehört der bevorrechtigten Gegenrichtung. Damit die Regelung überhaupt funktioniert, muss am anderen Ende der Engstelle das Gegenstück stehen.
Nur unter zwei Voraussetzungen zulässig
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO lässt die Anordnung nur in zwei Fällen zu: bei einseitig verengter Fahrbahn, wenn dem stärkeren Verkehrsfluss abweichend von § 6 StVO Vorrang eingeräumt werden muss – oder bei beidseitig verengter Fahrbahn, wenn für die Begegnung mehrspuriger Fahrzeuge kein ausreichender Raum vorhanden und der Verengungsbereich aus beiden Fahrtrichtungen überschaubar ist. Welche Richtung den Vorrang bekommt, entscheidet sich nach den örtlichen Verhältnissen und der beiderseitigen Verkehrsstärke. Typische Fälle sind halbseitige Baustellensperrungen, schmale Brücken, Unterführungen und bauliche Verengungen in Ortsdurchfahrten.
Ohne das Zeichen 308 ist die Regelung unvollständig
Das ist keine Empfehlung, sondern eine Vorgabe: Am anderen Ende der Verengung muss für die Gegenrichtung das Zeichen 308 angeordnet werden. Beide Zeichen beschreiben dieselbe Engstelle aus den zwei möglichen Blickrichtungen – das 208 als Vorschriftzeichen für die wartende Seite, das 308 als Richtzeichen für die bevorrechtigte.
Für die Bestellung heißt das schlicht: Sie brauchen immer beide. Ein 208 ohne 308 lässt die Gegenrichtung im Unklaren darüber, ob sie durchfahren darf – und die Anordnung wäre nicht vorschriftsgemäß.
Wo Sie auf die Regelung verzichten sollten
Nicht jede schmale Stelle rechtfertigt ein Schilderpaar. Die Verwaltungsvorschrift ist hier ungewöhnlich deutlich:
Wer dort trotzdem beschildern will, kauft ein Paar Schilder, das nach der Vorschrift gar nicht hingehört. Sinnvoller ist in solchen Fällen das Gefahrzeichen 120 „Verengte Fahrbahn", das nur warnt und keine Rangfolge festlegt.
Wer zuerst da war, spielt keine Rolle
Anders als beim spontanen Ausweichen ohne Beschilderung zählt hier weder, wer die Engstelle zuerst erreicht, noch wer bereits eingefahren ist: Die Vorschrift ordnet den Vorrang fest einer Richtung zu. Wer das 208 vor sich hat, wartet vor der Verengung, bis der Gegenverkehr durch ist.
Technische Daten
- Form & Größe: rund, Ø 420 / 600 mm
- Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
- Material: Aluminium
- Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
- Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
- Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
- Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE
Ø 420 oder 600 – und wann welches
Die Regelgröße richtet sich nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort. Weil das Zeichen in verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo-Zonen ohnehin nicht angeordnet werden soll, laufen praktisch zwei Fälle zusammen:
- Ø 600 mm – der Regelfall an Engstellen im öffentlichen Straßenverkehr, also an Ortsdurchfahrten, Brücken und Baustellen mit fließendem Verkehr.
- Ø 420 mm – für Zufahrten und Betriebsgelände, auf denen höchstens 20 km/h zulässig sind.
Ø 420 und Ø 600 mm decken damit den Bereich bis 80 km/h ab. Gilt am Aufstellort mehr als 80 km/h, sieht die Größentabelle Größe 3 vor – diese Ausführung führen wir für das Zeichen 208 nicht; sprechen Sie uns in dem Fall an. Bei wechselnden Baustellen lohnt die hellere RA3-Folie, sonst genügt RA2. Denken Sie an die doppelte Menge: Jede Engstelle braucht ein 208 und ein 308, also auch zwei Rohrpfosten mit Befestigungssets.