Verkehrszeichen 208 Vorrang des Gegenverkehrs

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 208Vorrang des Gegenverkehrs – regelt die Vorfahrt an Engstellen, bei denen der Verkehrsraum nicht für zwei Fahrtrichtungen gleichzeitig ausreicht. Es verpflichtet gemäß § 41 Abs. 1 StVO alle Verkehrsteilnehmer, dem entgegenkommenden Verkehr den Vorrang einzuräumen.

Das Schild wird an Engführungen montiert, bei denen auf einer Fahrbahnseite gehalten werden muss. Die Platzierung erfolgt stets auf der Seite, die wartepflichtig ist – häufig an der schmaleren Seite einer temporären Einengung oder vor einer baulich verengten Stelle ohne Einblick in den Gegenverkehr.

In Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde kann VZ 208 durch das Zeichen 308 auf der Gegenseite ergänzt werden. Dadurch wird die Vorfahrtsregel für beide Fahrtrichtungen klar und konfliktfrei dargestellt. Das Verkehrszeichen wirkt präventiv gegen Missverständnisse in engen Passagen ohne Sichtkontakt.

VZ 208 Vorrang des Gegenverkehrs – auf einen Blick

  • Vorschriftzeichen gemäß § 41 Abs. 1 StVO
  • Gilt für einseitig verengte Fahrbahnen mit Gegenverkehr
  • Platzierung auf der Seite des wartepflichtigen Verkehrs
  • Kombinierbar mit VZ 308 zur Gegenregelung

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 208

Bezeichnung

Vorrang des Gegenverkehrs

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Baustellen, Engstellen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

VZ 208 muss verwendet werden, wenn die Fahrbahn an Engstellen nicht breit genug ist, um eine gleichzeitige Durchfahrt mehrspuriger Fahrzeuge zu ermöglichen. Die Entscheidung trifft die zuständige Verkehrsbehörde nach § 45 StVO.
In der Praxis wird VZ 208 häufig mit dem Zusatzzeichen „Verengte Fahrbahn“ (VZ 120) kombiniert – insbesondere bei temporären Engstellen durch Baustellen. Auch eine Vorankündigung mit dem Zeichen 1001-30 „Länge der Engstelle“ ist zulässig, sofern die Sichtweite begrenzt ist.

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