Verkehrszeichen 201-50 Andreaskreuz, stehend - Bauart: Flachform 3
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 201-50, auch als stehendes Andreaskreuz bekannt, kennzeichnet Bahnübergänge, an denen der Schienenverkehr Vorrang hat. Es kommt gemäß § 19 StVO immer dort zum Einsatz, wo Straßen und Schienen sich auf gleicher Ebene kreuzen. Die Aufstellung erfolgt hochkant und mindestens 2,25 m vor der nächstliegenden Schiene – gut sichtbar und eindeutig im Signalbild.
Das Andreaskreuz regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer: Bei herannahenden Zügen, blinkenden Lichtzeichen oder geschlossenen Schranken ist unverzüglich anzuhalten. Darüber hinaus bestehen Haltverbote im Abstand von bis zu 10 m vor dem Schild, wenn dessen Sicht dadurch eingeschränkt würde, sowie Parkverbote im Nahbereich des Bahnübergangs.
Das stehende Andreaskreuz wird vor allem an Bahnübergängen ohne Lichtzeichen verwendet, etwa in ländlichen Räumen, Industriegebieten oder Werkszufahrten mit Schienenverkehr. Zusatzzeichen kommen in Sonderfällen zum Einsatz – z. B. bei nicht öffentlichem Verkehr oder Werksbahnen. Eine Kombination mit anderen Verkehrszeichen ist unzulässig.
VZ 201-50 Andreaskreuz, stehend – auf einen Blick
- Stehende Ausführung für klare Signalwirkung an Bahnübergängen
- Geregelt in § 19 StVO sowie VzKat / VwV-StVO
- Schienenfahrzeuge haben Vorrang
- Keine Kombination mit anderen Verkehrszeichen erlaubt
Produkteigenschaften
VZ 201-50
Andreaskreuz, stehend
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
1350Ă—180 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Bahnübergänge, Industriezufahrten