Verkehrszeichen 162-21 Einstreifige Bake, Aufstellung links - Bauart: Randform

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Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 162-21 zeigt die letzte Warnstufe vor einem Bahnübergang gemäß § 40 Abs. 6 StVO und wird auf der linken Fahrbahnseite aufgestellt. Es trägt einen roten Schrägstreifen sowie eine konkrete Meterangabe, z. B. „50 m“. Diese Angabe ersetzt den Standardabstand von ca. 80 m und ist insbesondere bei verkürzter Anfahrt oder eingeschränkten Sichtverhältnissen erforderlich.

Die Schrägstreifen verlaufen bei der linksseitigen Ausführung vorschriftsgemäß von oben links nach unten rechts, um eine optische Leitwirkung in Richtung der Fahrbahnmitte zu erzeugen. Die Aufstellung erfolgt nur bei baulichen oder verkehrstechnischen Besonderheiten, etwa bei Richtungsfahrbahnen oder Hindernissen auf der rechten Seite.

Die genaue Entfernung wird durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde festgelegt. Die einstufige Bake mit Entfernungsangabe kommt dabei als Teil der gestaffelten Warnkette oder – in Ausnahmefällen – auch allein zum Einsatz, wenn eine kürzere oder exakte Distanzkennzeichnung erforderlich ist.

VZ 162-21 Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen VZ 162-21 gemäß StVO
  • Einstreifige Bake mit konkreter Distanzangabe
  • Linksseitige Aufstellung bei Sonderfällen
  • Teil der gestaffelten Warnkette bei Bahnübergängen
  • Verwendung außerhalb geschlossener Ortschaften

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 162-21

Bezeichnung

Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe, Aufstellung links

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Außerorts, verkürzte Distanzangabe bei Bahnübergängen

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