Material
W2, Verschlussteile verzinkt
Breite
12 mm
Länge
25 Meter pro Rolle
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Das Verkehrszeichen VZ 162-10 markiert gemäß § 40 Abs. 6 StVO die letzte Stufe der gestaffelten Warnung vor einem Bahnübergang. Die Bake mit einem roten Schrägstreifen signalisiert, dass der Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung liegt. Sie wird auf der rechten Fahrbahnseite eingesetzt und ist Bestandteil eines dreistufigen Warnsystems mit vorangestellten Baken (drei und zwei Streifen).
Der einzelne Schrägstreifen verläuft bei der rechtsseitigen Ausführung korrekt von oben rechts nach unten links. Diese visuelle Gestaltung lenkt den Blick der Fahrenden in Richtung des Gefahrenpunkts und fügt sich nahtlos in die optische Leitlinie ein. Die Einstreifige Bake wird unmittelbar vor dem Bahnübergang positioniert und ermöglicht eine letzte rechtzeitige Reaktion, insbesondere bei schlechter Sicht, erhöhter Geschwindigkeit oder komplexer Straßenführung.
Die genaue Platzierung erfolgt in Absprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Die Bake ergänzt das Gefahrzeichen VZ 151 „Bahnübergang“ und dient der klaren, standardisierten Verkehrslenkung.
VZ 162-10
Einstreifige Bake, Aufstellung rechts
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, letzte Warnstufe vor Bahnübergängen