Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Das Verkehrszeichen VZ 159-11 dient gemäß § 40 Abs. 6 StVO der gestaffelten Warnung vor Bahnübergängen. Es handelt sich um eine zweistreifige Bake mit individueller Entfernungsangabe, die auf der rechten Straßenseite aufgestellt wird. Die zwei roten Schrägstreifen stehen üblicherweise für eine Distanz von etwa 160 m zum Übergang. Mithilfe der zusätzlichen Meterangabe lässt sich diese Angabe jedoch präzise anpassen – etwa bei abweichenden örtlichen Gegebenheiten.
Das Schild ergänzt das Gefahrzeichen VZ 151 „Bahnübergang“ und ist Teil einer dreistufigen Ankündigungskette. Es folgt in der Regel auf die dreistreifige Bake (ca. 240 m) und geht der einstrefiigen Bake (ca. 80 m) voraus. Durch diese gestufte Kennzeichnung erhalten Verkehrsteilnehmende verlässliche Informationen zur verbleibenden Entfernung – besonders wichtig bei eingeschränkten Sichtverhältnissen, Steigungen oder komplexen Straßenführungen.
Die genaue Distanz wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt und direkt auf dem Verkehrszeichen in Metern angegeben. Die Aufstellung erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO.
VZ 159-11
Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe, Aufstellung rechts
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, gestaffelte Warnung vor Bahnübergängen