Anwendung
Befestigung von Rundform-Schildern
Einsatzbereich
Straßenbau, kommunale Projekte
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Das Verkehrszeichen VZ 159-10 ist ein Gefahrzeichen gemäß § 40 Abs. 6 StVO und dient der Ankündigung eines Bahnübergangs in etwa 160 m Entfernung. Die zweistreifige Bake wird auf der rechten Straßenseite aufgestellt und ist Teil einer gestaffelten Warnkette, die Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf einen bevorstehenden Bahnübergang hinweist.
Die Anzahl der roten Schrägstreifen auf der Bake gibt die Entfernung zum Bahnübergang an: drei Streifen für ca. 240 m, zwei Streifen für ca. 160 m und ein Streifen für ca. 80 m. Diese Staffelung ermöglicht es den Fahrenden, ihre Geschwindigkeit rechtzeitig anzupassen und erhöht somit die Sicherheit an Bahnübergängen, insbesondere bei höherem Verkehrsaufkommen oder eingeschränkter Sicht.
Die genaue Positionierung der Baken erfolgt gemäß den Richtlinien der Verwaltungsvorschrift zur StVO und wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
VZ 159-10
Zweistreifige Bake, Aufstellung rechts
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, gestaffelte Warnung vor Bahnübergängen