Material
Edelstahl, korrosionsbeständig und langlebig
Längenoptionen
90 mm, 140 mm, 200 mm
Lochabstände
60-70 mm, 60-120 mm, 120-180 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 157-20 dient gemäß § 40 Abs. 6 StVO als erste Warnstufe vor einem Bahnübergang und wird auf der linken Straßenseite aufgestellt. Die drei roten Schrägstreifen signalisieren eine Entfernung von etwa 240 m zum Übergang. Diese linksseitige Ausführung wird eingesetzt, wenn bauliche oder verkehrstechnische Gegebenheiten eine Warnung von der linken Seite erfordern.
In der Regel erfolgt die Aufstellung in Kombination mit dem Gefahrzeichen VZ 151 „Bahnübergang“ sowie den nachfolgenden Bakenzeichen VZ 159 (zweistreifige Bake) und VZ 162 (einstreifige Bake). Diese gestaffelte Ankündigung ermöglicht es Verkehrsteilnehmenden, ihre Geschwindigkeit rechtzeitig anzupassen und erhöht die Sicherheit an Bahnübergängen, insbesondere bei höherem Verkehrsaufkommen oder eingeschränkter Sicht.
Die genaue Positionierung und Kombination mit weiteren Verkehrszeichen erfolgt gemäß den Richtlinien der Verwaltungsvorschrift zur StVO und wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
VZ 157-20
Dreistreifige Bake, Aufstellung links
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, gestaffelte Warnung vor Bahnübergängen