Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Das Verkehrszeichen VZ 157-10 kennzeichnet gemäß § 40 Abs. 6 StVO die erste Stufe der gestaffelten Warnung vor einem Bahnübergang. Die dreistreifige Bake signalisiert eine Entfernung von etwa 240 m zum Übergang und wird auf der rechten Straßenseite aufgestellt. Sie dient der frühzeitigen Information der Verkehrsteilnehmenden, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften.
In der Regel folgt die dreistreifige Bake auf das Gefahrzeichen VZ 151 „Bahnübergang“. Die Kombination dieser Zeichen ermöglicht eine abgestufte Annäherung an den Bahnübergang, wobei die Anzahl der Streifen auf den Baken die verbleibende Entfernung anzeigt: drei Streifen für ca. 240 m, zwei Streifen für ca. 160 m und ein Streifen für ca. 80 m. Diese Staffelung unterstützt die Verkehrssicherheit, insbesondere bei höherem Verkehrsaufkommen oder eingeschränkter Sicht.
Die genaue Positionierung der Baken erfolgt gemäß den Richtlinien der Verwaltungsvorschrift zur StVO und wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
VZ 157-10
Dreistreifige Bake, Aufstellung rechts
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, gestaffelte Warnung vor Bahnübergängen