Material
Edelstahl, korrosionsbeständig und langlebig
Längenoptionen
90 mm, 140 mm, 200 mm
Lochabstände
60-70 mm, 60-120 mm, 120-180 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 156-11 kombiniert das standardisierte Gefahrzeichen für einen Bahnübergang mit einer dreistreifigen Bake und einer individuellen Entfernungsangabe. Es wird gemäß § 40 Abs. 6 StVO eingesetzt, um Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf einen bevorstehenden Bahnübergang hinzuweisen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die dreistreifige Bake signalisiert typischerweise eine Entfernung von ca. 240 m zum Bahnübergang. Die zusätzliche Entfernungsangabe auf dem Schild ermöglicht jedoch eine präzisere Information über die tatsächliche Distanz, was besonders bei abweichenden örtlichen Gegebenheiten, wie z. B. Kurven oder Sichtbehinderungen, von Bedeutung ist.
Dieses Verkehrszeichen wird auf der rechten Straßenseite aufgestellt. Bei Richtungsfahrbahnen kann eine spiegelbildliche Version auf der linken Seite erforderlich sein. Die genaue Positionierung und die spezifische Entfernungsangabe werden von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
VZ 156-11
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe
Gefahrzeichen mit Zusatzbake
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, bei abweichenden Entfernungen zum Bahnübergang